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Geltendes Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig!



Am 31.1.2007 hat sich bestätigt, was vielfach schon erwartet worden war.

Die Karlsruher Richter halten die im Vergleich zu Bargeld und Bankguthaben derzeit zu niedrige Bewertung von Grundbesitz und Betriebsvermögen für verfassungswidrig. Die Vorgabe aus Karlsruhe lautet, dass sich die Bewertung am in der Regel höheren Verkehrswert orientieren muss.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2008 Zeit, eine verfassungsgerechte Regelung zu finden.

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