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Rechtsanwalt Stefan Noll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jahrgang 1961, hat in Bonn und Münster seine juristische Ausbildung absolviert und war danach in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Energieversorgungsunternehmens tätig. Er betreute dieses junge deutsch-französische Gemeinschaftsunternehmen bei allen handels-, gesellschafts- und arbeits-rechtlichen Fragestellungen, sowie bei der Vertragsgestaltung und im Risikomanagement, im Konzern und bei den Tochterfirmen. Im Jahr 1992 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete, nach einer Angestelltenzeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalts-kanzlei, 1997 in Kiel eine auf Arbeits- und Transportrecht spezialisierte Kanzlei, die er bis zu seinem Umzug nach Erlangen führte. Von 2002 bis 2009 war Rechtsanwalt Noll in der Kanzlei Bissel + Partner in Erlangen tätig. Er war dort im arbeitsrechtlichen Dezernat, außergerichtlich und gerichtlich, zumeist für unternehmerische Mandanten, tätig und zuletzt auch für das familienrechtliche Dezernat allein verantwortlich.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden:
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Arbeitsrecht
Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen und Betrieben; Sanierung und Insolvenz von Unternehmen; Outsourcing, betriebliche Altersversorgung; Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, auch von Organen von Kapitalgesellschaften
Transportrecht
Gütertransport national und international (Straße, Luft, Binnen und See); Multimodaltransport; Spedition; Gestaltung von Verträgen (Transport und Logistik); Schaden und Versicherung
Ehe- und Familienrecht
vorrangig für Unternehmermandanten: Unterhalt; Vermögensauseinandersetzung; Versorgungsausgleich; Internationale Ehen
Rechtsanwalt Noll verfügt über gute Kenntnisse sowohl der französischen als auch englischen Sprache, die durch langfristige Aufenthalte in Frankreich und den USA geprägt wurden.
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